Überlegungen zur Entwicklung des Vergaberechts seit 1990 und zu ihrem Umfeld

Betrachtungen eines Zeitzeugen und Akteurs
Titeldaten
  • Broß, Siegfried
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.797-802
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt zunächst kurz die historischen Ursprünge des deutschen Vergaberechts als untypisches Haushaltsrecht dar und weist auf den damaligen wirksamen, aber in Vergessenheit geratenen primären Rechtschutz hin, dem allerdings das tiefere Verständnis für die Besonderheiten der Materie fehlte. Auch die Wissenschaft habe den Reiz des Vergaberechts erst spät erkannt. Dass diese Erkenntnis möglich wurde, führt der Autor auch auf die Badenweiler Gespräche und die Gründung des forum vergabe e.V. zurück. Ausgehend von den multipolaren Beziehungsgeflechten des deutschen Vergaberechts konnte der Einfluss des EU-Rechts, der alle Belange dem Wettbewerbsgrundsatz unterworfen habe, keine besondere Akzeptanz finden und sachgerechte Regelungen bringen. Ausgehend hiervon stellt der Autor den Einfluss der Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BGH kurz dar. In seiner Bewertung kommt er schließlich dazu, dass man mit dem Stand des Vergabrechts zufrieden sein könne, wenn man zuvor erheblich Abstriche mache. Das heutige Vergaberecht unterstütze nicht ausreichend die Bekämpfung von Korruption sowie von Ausschreibungs- und Abrechnungsbetrug. An dieser Stelle sei eine strenge Ahndung von Unzuverlässigkeit erforderlich, um die wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft und aller gesetzestreuen Akteure zu schützen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg