Beschränkung des Rechtsschutzes nach UWG im Fall von Vergaberechtsverstößen?

Titeldaten
  • Schuhmacher, Wolfgang ; Glanzer, Jan-Günther
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 11/2011
    S.401-406
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Gesetzgeber hat sich bei der Neugestaltung des § 341 Abs. 2 BVergG aus Gründen der Rechtsicherheit dazu entschlossen die privatrechtlichen Rechtschutzinstrumentarien weiter einzuschränken. Jedoch ergibt sich aus den Materialien zu § 341 BVergG nicht, dass der Gesetzgeber auch die Klagelegitimation jener Rechtspersonen ausschließen wollte, denen das UWG einen eigenständigen Anspruch zur Wahrung der von ihnen vertretenen Interessen und dem allgemeinen öffentlichen Interesse an der Reinhaltung des Wettbewerbs einräumt, die aber nach den Bestimmungen des BVergG 2006 in einem vergaberechtlichen Verfahren keine Parteistellung haben und daher keinen – für eine Klage vor Gericht erforderlichen – Feststellungsbescheid erwirken können. Da sich aus dem Wortlaut des § 341 Abs. 2 BVergG unbeabsichtigte Konsequenzen ergeben würden ist dieser überschießend und daher teleologisch zu reduzieren.
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien