Noch einmal: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen nach der neuen VOL/A

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Portner, David
  • Vergabe News
  • Heft 11/2011
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Abstract
Die Verfasser behandeln in ihrem Beitrag die Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Nachweisen und Erklärungen nach der VOL/A. Zunächst untersuchen sie, welche Angebotsbestandteile Erklärungen und Nachweise im Sinne der Regelungen sind. Sie stellen fest, dass auch Eignungserklärungen von der Regelung erfasst sind. Anschließend gehen sie der Frage nach, wann von fehlenden Nachweise und Erklärungen ausgegangen werden kann. Für eine Nachforderung bestehe nur dann Raum, wenn ein Nachweis oder eine Erklärung nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Dazu zähle auch ein veralteter Nachweis, da dieser als nicht vorgelegt gelte. Die Heilung einer nicht fehlenden, sondern den gestellten Anforderungen nicht genügende Unterlage durch Änderung des Inhalts würde jedoch gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen und sei unzulässig. Anschließend befassen sie sich mit der Frage wie und wann die Vergabestelle ihre Ermessenentscheidung über das Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen zulässigerweise ausüben kann und welche Anforderungen bei der Fristsetzung zu berücksichtigen sind. Dabei stellen sie fest, dass eine einmal gesetzte Frist nur ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann. Abschließend gehen sie auf die Diskussion ein, ob auch im Teilnahmewettbewerb fehlende Eignungsnachweise nachgefordert werden können. Eine Anwendung der Regelung von § 19 EG Abs. 2 VOL/A auf den Teilnahmewettbewerb wäre abgesehen vom abweichenden Wortlaut rechtdogmatisch fraglich, da § 7 EG VOL/A hierfür grundsätzlich eine Regelung bereithält. Diese umfasse von Wortlaut her jedoch nicht die Nachforderung von fehlenden Nachweisen. Dieses Verständnis würde jedoch zu Wertungswidersprüchen führen, daher könne auch im Teilnahmewettbewerb ein fehlender Nachweis nachgefordert werden. Nur bei Teilnahmeanträgen ohne jeglichen Nachweise könne nicht mehr von einem ernsthaften Teilnahmeantrag gesprochen werden.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin