Effektive Kontrolle erforderlich

Im Check: Wann und wie Bieter ihre Auftragseignung nachweisen müssen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.31-33
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Durchführung der Eignungsprüfung im Vergabeverfahren. Zunächst skizziert der Verfasser den Spielraum der Vergabestelle bei der Aufstellung der Eignungsanforderungen und gibt einen Überblick darüber, welche Erkenntnisse der Auftraggeber darüber hinaus der Eignungsprüfung zugrunde legen kann. Anschließend geht er der Frage nach, welcher Zeitpunkt für die Eignungsprüfung maßgeblich ist. Hierfür sei auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe und nur ausnahmsweise auf die Zuschlagserteilung abzustellen. Auch die neue Nachforderungsmöglichkeit für Eignungsnachweise ändere hieran nichts. Diese sei nur als formales Vervollständigen bereits existierender Eignungsnachweise zu sehen. Abschließend weist er daraufhin, dass die Regelungen der Vergabeordnungen, nach denen grundsätzlich Eigenerklärungen von den Bietern zu verlangen sind, nicht zu einer geringeren Kontrolldichte durch die Vergabestelle führen. Vielmehr müsse die Vergabestelle eine effektive Kontrolle der Angaben des Bieters gewährleisten.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin