Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte - Teil I: Die "Binnenmarktrelevanz" im Unionsrecht - Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis

Titeldaten
  • Deling, Jasmin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.725-730
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuG, Urteil vom 20.5.2010 - T-258/06

Abstract
Der Beitrag ist einer von zwei aufeinander folgenden Beiträgen zum Thema "Binnenmarktrelevanz". Aufhänger für den Artikel ist im Wesentlichen die Entscheidung des EuG vom 20.5.2010 (T-258/06) und die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23.6.2006 (ABl.EG Nr. C 179 v. 1.8.2006, S. 2-7). Untersucht werden mögliche Rechtsfolgen für die Beschaffung, soweit eine "Binnenmarktrelevanz" besteht, etwa die Auslegung von europäischem Sekundärrecht im Lichte des Primärrechts, ein "angemessener Grad von Öffentlichkeit" bei der Vergabe von Leistungen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. In diesem Zusammenhang weist die Autorin auf das Fehlen einer positiven Definition des Begriffes "Binnenmarktrelevanz" hin. Weiterhin werden die Ansatzpunkte der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die erwähnte "Unterschwellenmitteilung" der Kommission im Rahmen des angesprochenen Verfahrens dargestellt. Letztlich wird auf die sich aus Rechtsprechung und Kommissionsmitteilung ergebenden Herausforderungen für die Vergabepraxis hingewiesen.
Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin