Strafbarkeitsrisiken bei horizontalen Absprachen

Titeldaten
  • Theile, Hans; Mundt, Ole
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.715-720
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 263 StGB, § 298 StGB

Abstract
Die Verfasser erläutern die strafrechtlichen Problemstellungen, die sich aus der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Missachtung der vergaberechtlichen Verfahrensvorschriften sowohl auf Seiten der Bieter als auch der der Auftraggeber ergeben. Nach einem kurzen Überblick über die Motive für rechtswidriges Verhalten bei Ausschreibungen werden vor diesem Hintergrunde die Straftatbestände des § 263 StGB (Betrug) und § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen) detailliert dargestellt. Beim Betrug werden unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung besonders ausführlich die Täuschung, die Vermögensverfügung und der Vermögensschaden dargestellt. Schließlich werden die Merkmale des abstrakten Gefährdungsdeliktes § 298 StGB näher erläutert, insbesondere welche Ausschreibungen durch die Norm geschützt werden, wann ein Angebot auf einer wettbewerbswidrigen Absprache beruht und welche Anforderungen an die tätige Reue gestellt werden. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass die an Ausschreibungen Beteiligten gut beraten seien, sich die erheblichen strafrechtlichen Risiken bei Ausschreibungen zu vergegenwärtigen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg