Titeldaten
- Kunde, Martin
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 12/2011
S.734-736
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - VII-Verg 39/11, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06, EuGH, Rs C-386/11
Abstract
Im Jahr 2006 entschied das OLG Düsseldorf, dass eine so genannte „delegierende“ öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Zweckvereinbarung) zwischen zwei Kommunen kein dem öffentlichen Vergaberecht unterfallender öffentlicher Auftrag sei. Aufgrund von Gegenstimmen und rechtlichen Unsicherheiten stellte der Senat diese Frage nunmehr mittels Vorabentscheidungsverfahren vom Juli 2011 dem EuGH. Der Autor stellt nach einer kurzen Zusammenfassung des zugrundeliegenden Sachverhaltes zunächst die rechtlichen Grundlagen einer solchen Vereinbarung dar. Anschließend werden die nationale und gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung sowie der Standpunkt der Europäischen Kommission eingehend erörtert. Schließlich gibt der Autor den Hinweis, Kommunen sollten vor Abschluss einer delegierenden Vereinbarung genau prüfen, ob die zu übertragende Tätigkeit Teil der eigentlichen kommunalen Aufgabe sei. Handle es sich nur um die Übernahme von „Hilfsgeschäften“ der Verwaltung, solle ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin