Risiko Drittgeschäft

Strengere Rechtsprechung gefährdet kommunale Aufträge an Stadtwerke
Titeldaten
  • Seidel, Jan
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 12/2011
    S.341-343
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Inhouse-Vergabe von Aufträgen an kommunale Versorgungsunternehmen. Dabei steht das Wesentlichkeitskriterium im Mittelpunkt der Betrachtung. Zunächst stellt er die Entscheidungen des OLG Hamburg (Beschluss vom 14.12.2010 - Verg 5/10) dar, in der das Gericht den Umsatz aus der Stromlieferung an Privatkunden in die Berechnung des Umfangs der wesentlichen Tätigkeit einbezogen hatte. Anschließend geht er auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11) aus dem Bereich der Abfallwirtschaft ein, in der zur Beurteilung dieses Kriteriums auch die Umsätze des Vertragspartners des kommunalen Unternehmens, eines Zweckverbandes, in die Beurteilung einbezogen wurden. Abschließend stellt er eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11) aus dem Bereich der Trinkwasserversorgung dar. Hier wurden die Umsätze im Wassergeschäft nicht als Drittgeschäft angesehen, sondern der Kommune zugerechnet. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommunen aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung ihre Strategie und ihre Vertragsbeziehungen im Versorgungsbereich kritisch prüfen sollten.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin