Titeldaten
- Mager, Stafan
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 1/2012
S.25-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11 dar und arbeitet die wesentlichen Kernaussagen zur Definition des Wesentlichkeitskriteriums bei Inhouse-Vergaben und zu den Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsänderung heraus. Hinsichtlich des Wesentlichkeitskriteriums hatte das Gericht auch den Drittumsatz eines Zweckverbands dem kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen hinzugerechnet und aufgrund der Marktausrichtung des Geschäfts hatte es auch keine vergabefreie interkommunale Kooperation angenommen. Eine wesentliche Vertragsänderung sah das Gericht aufgrund einer nicht unerheblichen Leistungserweiterung, welche auch die Schwellenwerte überstieg. Auch eine in dem zugrundeliegenden Vertrag angelegte allgemein gehaltene Änderungsklausel führte zu keiner anderen Bewertung. Der Verfasser bewertet die Entscheidung als überzeugend und als Fortentwicklung der bisherigen Ansätze mit praxistauglichen Hinweisen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin