Vergaberechtliche Neuerungen 2012

Titeldaten
  • Reisner, Hubert; Lehner, Beatrix
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2012
    S.5–13
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Aufsatz

Abstract
Nachdem die Begutachtung der Entwürfe für ein österreichisches Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2011 sowie für ein Bundesgesetz, mit welchem das bestehende österreichische Bundesvergabegesetz 2006 geändert werden soll, im September 2011 beendet wurde, beschloss der Nationalrat Anfang Dezember 2012 das österreichische Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 sowie die österreichische Bundesvergabegesetz-Novelle 2012. Die Zustimmung der Bundesländer und die Kundmachung sind bis dato nicht erfolgt. Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag, in Fortführung ihres Beitrags „Die Begutachtungsentwürfe 2011“ (RPA 5/2011, S. 245 – 255) als quasi 2. Teil, mit den wesentlichen Abweichungen der angenommenen Regierungsvorlage von den Begutachtungsentwürfen 2011. Während hinsichtlich des österreichischen Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 im Vergleich zu dem entsprechenden Begutachtungsentwurf kaum Abweichungen stattgefunden haben, wurde die Bundesvergabegesetz-Novelle 2012 gegenüber dem Begutachtungsentwurf in einigen wesentlichen Teilen geändert. Vorgesehen ist nunmehr etwa die Möglichkeit der Beschaffung über zentrale Beschaffungsstellen, die optionale vertiefte Angebotsprüfung im gesamten Unterschwellenbereich sowie die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien