Was tun mit unvollständigen Angeboten nach der neuen VOB/A und VOL/A?

Titeldaten
  • Dittmann, Kerstin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2012
    S.292 - 301
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, § 16 Abs. 2 S. 1 VOL/A, § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A, § 19 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A, § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A

Abstract
Mit der letzten Vergaberechtsnovelle wurden Regelungen neu eingeführt, welche dem öffentlichen Auftraggeber erlauben (VOL/A) bzw. diesen verpflichten (VOB/A), fehlende geforderte Unterlagen eines Bieters nachzufordern. Laut Verfasserin werfen die besagten Regelungen jedoch zahlreiche Verständnisfragen auf, welche diese im Rahmen des Beitrags aufzuklären sucht. So werden - u.a. - Unklarheiten hinsichtlich der Frist zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen ebenso ausführlich hinterfragt, wie Fragen hinsichtlich möglicher Spekulationen der Bieter auf eine Lösung vom grundsätzlich bindenden Angebot. Zudem geht die Verfasserin auf das dem Auftraggeber nach der VOL/A eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Nachforderung ein und erörtert mögliche Kriterien, welche bei der Ermessensausübung berücksichtigt werden können. Auch wird diskutiert, welche Unterlagen genau eine Nachforderungspflicht/-möglichkeit begründen. Der Beitrag schließt mit dem Fazit, dass jeweils unterschiedliche Auslegungsergebnisse vertretbar erscheinen und daher erst die Praxis die weitere Entwicklung zeigen werde.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin