Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen

Titeldaten
  • Jäger, Martin; Graef, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2012
    S.213 - 216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 GWB, Art. 101 AEUV

OLG Düsseldorf NZBau 2012, 255, OLG Düsseldorf NZBau 2012, 252

Abstract
Die Verfasser erläutern anhand zweier aktueller Entscheidungen des OLG Düsseldorf die wettbewerbsrechtlichen Grenzen der Bildung von Bietergemeinschaften. Die Grenzziehung zwischen Kartellrechtsverstößen, die im Nachprüfungsverfahren aufgegriffen werden können und solchen, bei denen nur kartellrechtlicher Rechtsschutz gegeben ist, sei dabei nicht völlig eindeutig. Es überzeuge auch nicht, dass das OLG Düsseldorf bei der Prüfung der subjektiven Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft von einer Einschätzungsprärogative der Unternehmen ausgeht. Überhaupt sei zweifelhaft, ob bei gemeinschaftsweiten Ausschreibungen subjektive Gründe vor dem Hintergrund des europäischen Kartellverbots aus Art. 101 AEUV anerkannt werden können. Bei europaweiten Ausschreibungen könnten sich die beteiligten Unternehmen daher nur dann sicher sein, wenn im konkreten Fall objektive Gründe für die Bildung des Konsortiums sprechen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München