Die Änderung bestehender öffentlicher Aufträge bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse

Titeldaten
  • Polster, Julian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2012
    S.282 - 292
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 313 BGB

EuGH, U. v. 19.06.2008 - C-454/06, EuGH, U. v. 13.04.2010 - C-91/08

Abstract
Der Autor erläutert zunächst die allgemeinen Vorgaben der vergaberechtlichen Rechtsprechung zu Vertragsänderungen, sodann die Änderung öffentlicher Aufträge in atypischen Situationen und gibt schließlich einen Ausblick auf die geplante Reform des EU-Vergaberechts. Im Einzelnen werden Änderungen des Auftragsumfangs, der Qualität der Leistung, des Preises und der Identität des Auftragnehmers besprochen sowie das Vorliegen einer Neuausschreibungspflicht grundsätzlich verneint, wenn die Änderung bereits im Vertrag angelegt war, z.B. durch Einbeziehung der VOB/B oder VOL/B. Als besondere Konstellationen der Vertragsänderung werden Beschaffungen bei Dringlichkeit oder unvorhergesehenen Ereignissen dargestellt. Schließlich wird sehr ausführlich auf die Frage eingegangen, ob eine Vertragsanpassung in Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage vergaberechtlich zulässig sei, was überwiegend bejaht werde. Die Fortentwicklung im EU-Vergaberecht orientiere sich sehr stark an der EuGH-Rechtsprechung und sei zu begrüßen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg