Vergaberechtskontrolle außerhalb der Nachprüfung nach §§ 102 ff. GWB

Titeldaten
  • Schabel, Thomas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2012
    S.333 - 343
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 102 ff. GWB, § 13 GVG

Abstract
Der Beitrag untersucht Möglichkeiten des primären Vergaberechtsschutzes außerhalb des Nachprüfungsverfahrens. Der Verfasser unterscheidet zwischen institutionellen (expliziten) und impliziten Kontrollen. Bei institutionellen Kontrollen ist die Vergabepraxis des öffentlichen Auftraggebers als solche Verfahrensgegenstand (z.B. interne Revision, VOB-Stelle, Rechts- und Fachaufsicht, Vertragsverletzungsverfahren, Korrekturmechanismus der EU-Kommission). Da es der Bieter in der Hand habe, einen Nachprüfungsantrag zu stellen, sollten solche Verfahren nur in krassen Vergabeverstößen oder einer erkennbaren Verschwendung von Steuergeldern eingeleitet werden. Anders sei es dagegen bei den impliziten Kontrollen (z.B. Beitragsfähigkeit von Maßnahmen, Mittelverwendungskontrolle, Schadensersatzansprüche, Haftung von Beratern). Hier bestehe das Risiko des Auftraggebers, bei Vergabefehlern im Nachhinein haften müssen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München