Niedrigere Anforderungen an zulässige Rückforderung von Zuwendungen

Titeldaten
  • Mager, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2012
    S.281-284
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III Z 234/10

Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 17. November 2011, Az. III Z 234/10, zu den Voraussetzungen für die Rückforderung von öffentlichen Zuwendungen aufgrund von Verstößen u.a. gegen Regelungen der VOB, VOL/A oder VOF bei einer beschränkten Ausschreibung. Der BGH bewertet eine Vergabe von Zuschüssen an öffentliche Auftraggeber als privatrechtliche Vereinbarung und stellt fest, dass eine Rückforderung selbst dann auf vergaberechtliche Verstöße gestützt werden kann, wenn das Vergabeverfahren bereits vor der Bewilligung der Zuwendung abgeschlossen worden ist. Der Autor beleuchtet die Kernaussagen des Urteils und weist warnend darauf hin, wie leicht ein Vergabeverstoß nach der heutigen Rechtsprechung zur Rückforderung einer Zuwendung führen kann. Er spricht im Zusammenhang damit auch mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen des betreffenden Projekts an.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin