Die Pflicht zur Anwendung des EU-Vergaberechts im Fall von Selektivverträgen am Beispiel der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V

Titeldaten
  • Greb, Klaus; Stenzel, Sonja
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2012
    S.409-415
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 73 c SGB V

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2012 - VII-Verg 79/11

Abstract
Die Autoren stellen die Diskussion um die Ausschreibungspflicht von Selektivverträgen, die den Krankenkassen die Möglichkeit bieten, Einzelverträge mit verschiedenen Vertragspartnern abzuschließen, am Beispiel der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73 c SGB V dar. Dabei berücksichtigen Sie insbesondere den jüngsten einschlägigen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.12.2011. Nach einer Einführung zu den Regelungsbereichen und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Selektivverträgen nach § 73 c SGB V, zeigen die Autoren die wichtigsten Probleme auf, die bei der Einordnung dieser Verträge als öffentlicher Auftrag diskutiert werden. Sie kommen nach einer Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 99 GWB zu dem Ergebnis, dass Selektivverträge über die besondere ambulante Versorgung regelmäßig dem vierten Teil des GWB unterfallen. Wegen der positiven Wirkung auf den Wettbewerb begrüßen die Autoren die neueste obergerichtliche Rechtsprechung, wonach solche Verträge aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 73 c Abs. 3 Satz 3 SGB V in jedem Fall öffentlich auszuschreiben sind.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin