Anpassung der Angebote im Verhandlungsverfahren

Titeldaten
  • Portner, David; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2012
    S.68-71
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Naumburg, OLG Report Ost 21/2012 Anm. 4, OLG Brandenburg, Beschluß von 16.02.2012, Verg W 1/12

Abstract
Der Beitrag zeigt zivil- und vergaberechtliche Anforderungen an Angebotsänderungen im Verhandlungsverfahren auf. Die Bedeutung indikativer Angebote hängt von den Festlegungen des Auftraggebers für das Vergabeverfahren ab. Sie bestimmen auch darüber, ob, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt der Bieter sein Angebot während der Verhandlungen ändern kann. Für die Verfasser existiert (vorbehaltlich der Festlegungen des Auftraggebers) im Verfahren grundsätzlich nur ein Angebot des Bieters, das in den Verhandlungen modifiziert und aktualisiert wird. Fordert der Auftraggeber zur Änderung des Angebots auf, tritt das geänderte Angebot an die Stelle des bis dahin letzten Angebots; dieses erlischt und kann nicht mehr bezuschlagt werden.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München