Zur Zulässigkeit ausschreibungsfreier Vergaben von Netzkonzessionen nach § 46 EnWG

Keine Einschränkung des Inhouse-Privilegs aus kartellrechtlichen Gründen
Titeldaten
  • Haupt, Andreas; Slawinski, Katharina
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 6/2012
    S.122-126
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BKartA, Beschluss v. 18.10.2011 - B 10-6/11

Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob und inwieweit eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe von Energiekonzessionen an kommunale Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften rechtlich zulässig ist. Die Autoren diskutieren das Thema anhand des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 18.10.2011 - B 10-6/11. Das Bundeskartellamt sah in der ausschreibungslosen Vergabe an einen Eigenbetrieb den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 1, 4 GWB gegeben. Zudem stellte es einen Verstoß gegen § 46 EnWG sowie § 1 EnWG fest. Die Autoren sind jedoch der Auffassung, dass der Wortlaut des § 46 Abs. 4 EnWG ein Verbot der Beauftragung von Eigenbetrieben nicht ausschließe. Zudem sei eine Ausschreibung auch nicht zur Sicherung einer preisgünstigen Energieversorgung erforderlich, so dass der Schutzzweck des § 46 EnWG auch nicht verletzt sei. Vielmehr würde durch die Entscheidung das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aus Art. 28 Abs. 2 GG unzulässigerweise eingeschränkt.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn