Vom Vorrang der offenen Verfahrens

Mehraufwand lässt Abweichen von Öffentlicher nicht zu
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2012
    S.27-30
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht die Anforderungen an den "Mehraufwand" für die zulässige Anwendung des nichtoffenen Verfahrens bzw. der Beschränkten Ausschreibung. Dabei geht er anhand eines aktuellen Falls aus der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - VII Verg 75/11) insbesondere den Fragen nach, ob allein Kostengründe für die Bejahung eines Mehraufwands ausreichen, welchen Mehraufwand das offene Verfahren verursachen darf und ob durch den größeren Wettbewerb den ein offenes Verfahren herbeiführt, das Argument der Mehrkosten wieder aufgehoben wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein erhöhter Kostenaufwand von 2,25% des Auftragswertes für eine Abweichung vom offenen Verfahren als nicht ausreichend angesehen wird. Unter Verweis auf eine Entscheidung der VK Magdeburg (Beschluss vom 13.02.2003 - VK 1/03) zeigt er auf, dass die Grenze möglicherweise bei 10% Mehrkosten liegen könnte. Grundsätzlich seien aber die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin