Außerordentliche Kündigung wegen Bestechung

Titeldaten
  • Dzida, Boris
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 16/2012
    S.881-885
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser befasst sich mit den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern wegen der Bestechung von Amtsträgern oder Geschäftspartnern. Er stellt fest, dass eine Bestechung an sich ein geeigneter Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, jedoch scheitere die Kündigung vielfach an der nach § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und des Arbeitnehmers. Dies sei nicht nachvollziehbar, da die Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers ausfallen müsse wenn dieser seinen Arbeitgeber in die Gefahr bringe drastische Sanktionen oder Strafen auferlegt zu bekommen. In diesem Zusammenhang stellt er die wichtigsten Strafen und Sanktionen für international tätige Unternehmen vor. Dabei geht er auf den US Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act und die Sanktionen nach dem deutschem Recht ein. Hierbei stellt er insbesondere mögliche vergaberechtliche Folgen, wie den Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen mangelnder Zuverlässigkeit oder die Eintragungen in Korruptionsregister dar. Allein diese abstrakte Gefahr sowie die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung die Zuverlässigkeit wieder zu erlangen, müsse im Rahmen der Interessenabwägung zu einer unverzüglichen Trennung von dem betroffenen Arbeitnehmer führen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin