Eignungsleihe doch nur als Nachunternehmer?

Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette; Bary, Tarek-Leander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2012
    S.486-489
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren setzen sich kritisch mit der Rechtsprechung des OLG München zur Eignungsleihe auseinander. Der Entscheidung im Hinblick auf die Ausführungen zur Unverzüglichkeit der Rüge und dem Ausschluss von Angeboten wegen nachträglicher Änderungen am Angebot sei zuzustimmen. Die Ausführungen zum Nachweis der Eignung durch Drittunternehmer überzeugten hingegen nicht. Das OLG München habe sich mit der in dieser Rechtsfrage gegenteiligen und nach Meinung der Autoren überzeugenden Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23.06.2010) nicht auseinandergesetzt. Die Auffassung des OLG München, dass eine Eignungsleihe nur von Nachunternehmern möglich sei, also Unternehmen die auch einen Teil der späteren Leistung erbringen sollen, wäre mit den Vorschriften der VKR nicht zu vereinbaren.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg