Titeldaten
- Werner, Michael Jürgen; Weber, Martin
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2012
S.628-631
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 98 Nr. 6 GWB, §§ 6 Abs. 1, 4, 5 VgV, § 22 a VOB/A
OLG München, Beschluss vom 05.04.2012
Abstract
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob der private Baukonzessionär bei der separaten Vergabe von Planungsleistungen an Dritte dem Vergaberecht unterliegt. Als Hintergrund schildern sie zunächst die aus § 98 Nr. 6 GWB folgende Problemstellung, wonach der Baukonzessionär bei der Auftragsvergabe an Dritte als öffentlicher Auftraggeber anzusehen sei. Eine Regelung über das anzuwendende Vergaberegime folge hieraus allerdings nicht. Insofern bestimmten § 6 Abs. 1 VgV und § 22 a VOB/A lediglich für die Vergabe von Bauleistungen die Anwendbarkeit der VOB/A. Eine entsprechende Regelung für die VOL und VOF bestehe nicht. Sodann gehen die Autoren auf den Beschluss des OLG München vom 5.4.2012 ein, welches die Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts auch bei der isolierten Vergabe von Planungsleistungen angenommen hat. In der anschließenden Würdigung argumentieren die Autoren gegen die Anwendbarkeit des Vergaberechts und nennen in der Folgerung für die Praxis insbesondere Möglichkeiten, der aus der Entscheidung des Gerichts folgenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der anwendbaren Vorschriften zu begegnen.
Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln