Wenn die Prüfer auf die Pirsch gehen...

Bei Zuschussmaßnahmen in NRW sind Wertgrenzen ein alter Hut
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe News
  • Heft 5/2012
    S.15-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 25 GemHVO NRW

Abstract
Der Autor berichtet über die Praxis der Rückforderung von Fördermitteln aufgrund von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht in NRW. Dabei geht es insbesondere um diejenigen "Altfälle", in denen ein kommunaler Zuwendungsempfänger noch vor der Geltung der Vergabe- und Vertragsordnungen aus dem 2009 die Vergabeverfahrensart ausschließlich anhand der eigenen Wertgrenzen bestimmt hat. Die in § 3 VOB/A 2009 neu eingeführten Wertgrenzen kommen dann als Rechtmäßigkeitsmaßstab nicht zur Geltung. Der Landesrechnungshof zieht dem Autor zufolge daraus die Konsequenz, dass eine damals schlicht nach Wertgrenzen ermittelte Vergabeverfahrensart rechtswidrig sei. Dem hält der Autor mit entsprechenden Fundstellen entgegen, dass Wertgrenzen bereits lange Zeit zuvor durch entsprechende Erlasse zur Anwendung gelangt sind. Diese bespricht er im weiteren Verlauf des Beitrags und schlägt vor, die Rechtmäßigkeit einstiger Wertgrenzen durch Rückrechnung ausgehend von aktuellen Wertgrenzen unter Berücksichtigung der Teuerungsrate zu bestimmen.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn