Interkommunale Zusammenarbeit unter der Ägide des Vergaberechts

Titeldaten
  • Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 10/2012
    S.113-116
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 98 Nr. 1 GWB

EuGH, Urteil v. 09.06.2009 - C-480/06

Abstract
Die Bündelung zur Verfügung stehender Ressourcen zur Steigerung von Effizienz ist mittels interkommunaler Zusammenarbeit möglich und häufig sinnvoll. Vielfach lässt sich hierdurch der Verwaltungs- und Verfahrensaufwand reduzieren und zugleich ein günstigerer Preis erzielen. Als rechtliche Grundlage besitzt nicht nur das kommunale Selbstverwaltungsrecht des Art. 28 Abs. 2 GG Bedeutung; insbesondere ist auch auf das Vergaberecht zu achten. Neben den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit beschreibt der Autor daher auch eingehend deren Konsequenz einer möglichen Ausschreibungspflicht. Liege ein öffentlicher Auftrag i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB vor und bestehe zudem kein Ausnahmetatbestand eines Inhouse-Geschäfts, so sei das Vergaberecht stets relevant.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin