Arzneimittelrabattverträge und Vergaberecht nach dem Ende der Portfolioverträge 2013

Titeldaten
  • Koutses, Inge ; Jäkel, Christian
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 12/2012
    S.477-480
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Aufsatz

Abstract
In ihrem Aufsatz mit dem Titel „Arzneimittelrabattverträge nach dem Ende der Portfolioverträge 2013“ stellen die Autoren Dr. Christian Jäkel und Dr. Inge Koutses den vergaberechtlichen Rahmen für Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V und die Rechtsschutzmöglichkeiten pharmazeutischer Unternehmen bei der Vergabe solcher Verträge dar. Darüber hinaus gehen sie auf die Ergänzung des § 130a Abs. 8 SGBV durch die 16. AMG-Novelle ein, mit der der Gesetzgeber anordnet, dass Rabattverträge, die nicht nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgeschlossen wurden, mit Ablauf des 30.04.2013 unwirksam werden. Die Verfasser heben hierbei hervor, dass bei Verträgen, die von der Neuregelung erfasst werden, die in ihnen vorgesehenen Rabatte zu Gunsten der Krankenkassen entfallen. Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung sei dadurch aber nicht gefährdet, denn die Arzneimittel werden in einem solchen Fall nach den allgemeinen Preisvorschriften des AMG, der AMPreisV und des AGBV behandelt. Dennoch könne es gegebenenfalls zu Neuausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen kommen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin