Unrichtig ausgefüllte bestandsfeste Formblätter sind bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen

Titeldaten
  • Huber-Matauschek, Sybill
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 12/2012
    S.358-362
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Sind im zweistufigen Verhandlungsverfahren die Teilnahmeunterlagen nicht innerhalb der festgelegten
Frist angefochten worden, sind alle späteren Einwendungen präkludiert. Unrichtige Angaben hinsichtlich der Leistungserbringung sind im Hinblick auf die strenge Bindung an die Ausschreibungs- bzw. Teilnahmeunterlagen nicht zu bewerten.
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien