Brennende Fragen des Vergaberechts – Immer Ärger mit der Eignung!

Titeldaten
  • Macht, Günther; Städler, Michael
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2013
    S.14-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 19 EGII VOL/A, § 7 EGXIII VOL/A, § 19III SektVO

Abstract
Der Autor befasst sich mit zwei Fragen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung bei der Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen in Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. Zunächst untersucht er, ob Eignungsnachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden dürfen. Hinsichtlich der fehlenden Eignungserklärung hält er entgegen § 7 EGXIII VOL/A, der lediglich Vervollständigungen oder Erläuterungen zulässt, eine Nachforderung in Anlehnung an § 19 EGII VOL/A für das Offene Verfahren sowie § 19 III SektVO, der im Rahmen der Sektorenverordnung die Nachforderungsmöglichkeit auch für das Verfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb begründet, für zulässig. Bei widersprüchlichen Erklärungen hingegen sei eine Nachbesserung, wie auch im Offenen Verfahren, unzulässig. Außerdem geht der Verfasser auf die Frage ein, ob der Auftraggeber bezüglich der Subunternehmer die Benennung sowie Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitserklärungen bereits mit dem Teilnahmeantrag verlangen kann. Diese Frage wird anhand einer Interessenabwägung schließlich bejaht. Insofern hält der Autor die Überprüfung der Eignung für den Auftraggeber für so gewichtig, dass den Bewerbern der hieraus folgende Aufwand bereits in dem frühen Stadium des Teilnahmewettbewerbs zuzumuten sei.
Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln