Einbeziehung von Transportentfernungen in öffentliche Ausschreibungen

Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2013
    S.13-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 2 GWB, Art. 23 RL 2004/28/EG

Abstract
Prof. Dr. Walter Frenz untersucht in seinem Aufsatz mit dem Titel „Einbeziehung von Transportentfernungen in öffentliche Ausschreibungen“ die Frage, ob und in welchem Maße Transportentfernungen als ökologisches Merkmal bei der Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden können. Insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Wienstrom (Urteil v. 04.12.2003 - Rs. C.448/01), Preussen Elektra (13.03.2001 – Rs. C-379/98) und Max Havelaar (Urteil vom 10.05.2012 – Rs. C-368) kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Frage der Transportentfernung als technische Spezifikation, im Rahmen der Aufgabenbeschreibung und als Zuschlagskriterium Bestandteil einer Ausschreibung sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass das Kriterium klar, präzise, eindeutig und objektiv formuliert wird. Die Berücksichtigung kurzer Transportwege stelle keine Bevorzugung regionaler Bieter dar, sondern ein ökologisches Anliegen in Form des Klimaschutzes, das in den europäischen Verträgen festgelegt ist. Um den Vorwurf der Diskriminierung zu vermeiden, ist es für den öffentlichen Auftraggeber jedoch ratsam, die Frage des Transportweges nicht allein auf die Weglänge zu beziehen, sondern auf die während des Transportes entstehenden CO2-Emissionen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin