Ermittlungsauftrag anrechenbare Kosten

Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Sachen des Planers
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 HOAI, § 6 HOAI, § 4 HOAI, § 41 HOAI, § 45 HOAI

Abstract
Der Autor gibt mit seinem Beitrag einen Überblick über die anrechenbaren Kosten nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI 2009). Nach § 6 HOAI sind sie zwingende Honorarparameter. Damit stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die prüffähige Schlussrechnung und den Fälligkeitszeitpunkt des Honorars nach § 15 Abs. 1 HOAI dar. Zunächst werden die allgemeinen Bestimmungen zu den anrechenbaren Kosten nach § 4 HOAI vorgestellt. Dabei geht der Autor besonders auf die DIN 276 als „fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik“ bei der Kostenermittlung ein. Darüber hinaus werden die Spezialvorschriften § 41 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 45 HOAI für Verkehrsanlagen vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht über die Aufteilung in stets, teilweise sowie bedingt anrechenbare Kosten im Kontext der DIN 276 ab.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn