Auf die Funktion kommt es an

Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.21-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

KG Berlin, B. v. 28.09.2012 - Verg 10/12, OLG Brandenburg, B. v. 29.03.2012 - Verg W 2/12

Abstract
Der Autor erläutert anhand von Beispielen die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von VOB/A und VOL/A bei nachträglichen Aufträgen für bestehende Gebäude. Dies erfolgt anhand von zwei Entscheidungen, einmal zu einer Renovierung eines Universitätsgebäudes mit gleichzeitiger Sanierung der Mensa (VOL/A) und der Austausch eines Projektors für ein Planetarium (VOB/A). Im Ergebnis sei zunächst zu prüfen, ob in die Substanz des Gebäudes eingegriffen werde; dann läge stets ein Bauauftrag vor. Wäre dies nicht oder nur in geringem Umfang der Fall, komme es darauf an, ob die ersetzte Anlage für die Funktion des Gebäudes erforderlich sei, dann läge ein Bauauftrag vor. Hierzu könne die Kontrollüberlegung angestellt werden, ob das Gebäude als Neubau ohne die zu ersetzende Anlage als fertig gelten würde.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg