Der Kunde ist König

Umfang des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers
Titeldaten
  • Tugendreich, Bettina
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2013
    S.91-92
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf vom 01.08.2012 - VII - Verg. 10/12

Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2012 – VII – Verg 10/12 stellt die Verfasserin den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung zur Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts dar. Zunächst erläutert sie einleitend die Abgrenzung zwischen der Bestimmung des Leistungsgegenstands und der Beschaffung des Leistungsgegenstands. Anschließend zeichnet sie die wesentliche Begründung des OLG Düsseldorf in der oben genannten Entscheidung nach. In der hieran anknüpfenden Würdigung stellt sie dem weiten Verständnis der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Dresden und Koblenz die wettbewerbsbetonte Ansicht der Oberlandesgerichte Jena und Celle gegenüber. Diese verleihen dem Gebot der Produktneutralität einen hohen Stellenwert und lassen für eine Abweichung nur einen eingeschränkten Beurteilungsspielraum zu. Dies führe zu einer Verobjektivierung der Beschaffungsentscheidung. Die Gegenansicht sehe hingegen in dieser Verobjektivierung eine erhebliche Verkomplizierung der Beschaffung, welche zu hohen Transaktionskosten führe und stelle insbesondere auf die Dispositionsbefugnis des Auftraggebers ab. Letztlich seien beide Ansichten jedoch gar nicht weit voneinander entfernt. In ihrem abschließenden Fazit empfiehlt sie bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer produktspezifischen Ausschreibung auf die Auffassung des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts zu achten. Dennoch seien die Leitlinien des OLG Düsseldorf aus der oben genannten Entscheidung ein gut handhabbarer Kriterienkatalog der dem Bedürfnis der Praxis gerecht werde.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin