Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Aktuelle Rechtslage und zukünftige Entwicklungen

Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2013
    S.157-165
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Aufsatz

Abstract
Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gehört seit jeher zu den ergiebigsten und am kontroversesten diskutierten Themen in der kartellvergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung. Grund hierfür ist, dass es ein positives Recht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht gibt, sondern lediglich vom EuGH aus dem europäischen Primärrecht abgeleitete Anforderungen an das Verfahren zur Vergabe und den Rechtsschutz nicht zum Zuge gekommener Bewerber. Der Beitrag gibt zunächst einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Er beschränkt sich aber nicht auf die für die Praxis wesentlichen richterrechtlichen Anforderungen der EuGH-Rechtsprechung, sondern bezieht auch verfassungsrechtliche Anforderungen an geordnete und diskriminierungsfreie Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in die Betrachtung ein. Die speziellen Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich der öffentlichen Personenverkehrsdienste werden in einem gesonderten Abschnitt ebenso dargestellt wie die Grundsätze des Rechtsschutzes nicht berücksichtigter Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen. Der Autor widmet sich dann der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung des Kommissionsentwurfs für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe und ermöglicht dem Leser damit eine schnelle Orientierung über die Vorstellungen der Kommission zur Überwindung der bestehenden Rechtsunsicherheit. Die Zusammenhänge des Entwurfs mit der Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallende öffentliche Aufträge, mit der geltenden Rechtsmittelrichtlinie und mit den gleichzeitig veröffentlichten Entwürfen zur Novellierung der Richtlinien über die allgemeine Auftragsvergabe und die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich werden herausgearbeitet. Nicht überraschend spart der Autor nicht mit Kritik am Kommissionsentwurf getreu des Mottos: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main