Die vergaberechtliche Preisprüfung auf dritter Angebotswertungsstufe und die Un-)Zulässigkeit von sog. Unterkostenangeboten

Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2013
    S.300-308
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 19 EG Abs. 6 VOL/A, § 16 EG Abs. 6 VOB/A, § 27 Abs. 2 SektVO

Abstract
Der Autor erläutert, wie ein öffentlicher Auftraggeber in der dritten Angebotswertungsstufe (Preisprüfung) idealerweise vorzugehen hat. Dabei definiert er zunächst Aufgreifschwellen, ab welcher Preisabweichung ein Angebot auffällig sei und plädiert dafür, diese Schwellen den Bietern mit den Ausschreibungsunterlagen mitzuteilen. Hinsichtlich der konkreten Prüfung der Angebote wird dann kurz auf die Aufklärungsschreiben eingegangen und sodann auf den Prüfungsinhalt und die Nachweismöglichkeiten zur Auskömmlichkeitsprüfung. Auch ein unauskömmliches Angebot müsse jedoch nicht zwingend zum Ausschluss führen. Dies sei nur der Fall, wenn eine Markverdrängungsabsicht vorläge oder die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben sei. Letzteres könne durch Bankauskünfte oder harte Patronatserklärungen entkräftet werden. Schließlich wird auf die Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen, insbesondere darauf, dass die Preisprüfung grundsätzlich nicht drittschützend sei.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg