Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Überblick und Kritik

Titeldaten
  • Halm, Christian
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 2/2013
    S.63-67
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Aufsatz

Abstract
Der Autor führt zunächst in den Anwendungsbereich des am 01.05.2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) ein. Dieses erfasst grundsätzlich alle Vergabeverfahren unabhängig vom Auftragswert, gilt bei Bau- und Dienstleistungen unterhalb von 20.000 Euro, bei Lieferleistungen aber nur eingeschränkt. Im Hauptteil setzt sich der Autor mit den einzelnen Vorschriften auseinander. Dies umfasst: Tariftreuepflicht und Mindestlohn, Präqualifikation, Umweltschutz und Energieeffizienz, soziale Kriterien sowie Frauenförderung. Darüber hinaus stellt er die Kontrollrechte sowie Sanktionsmöglichkeiten der Behörden vor und gibt die am Gesetz geäußerte Kritik wieder. So wird vertreten, dass das Gesetz wegen konkurrierender Gesetzgebung des Bundes bereits verfassungswidrig sei. Die Öffnungsklausel des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB gelte lediglich für Eignungs- und nicht für Zuschlagskriterien, wie es das TVgG NRW jedoch vorsehe. Darüber hinaus zweifelt der Autor an, ob das Gesetz überhaupt mit der Entsenderichtlinie und damit mit der Rechtsprechung des EuGH im "Rüffert-Urteil" vereinbar ist.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn