Verhandlungsverfahren – wie weit darf der Leistungsinhalt geändert werden?

Titeldaten
  • Schramm, Johannes [Hrsg.]
  • Oppel, Albert
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 3/2013
    S.93-97
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Aufsatz

Abstract
Für den Zeitraum nach Zuschlagserteilung ist relativ gesichert, wie weit Änderungen des Leistungsinhalts zulässig sind. Insbesondere das Urteil APA Pressetext ist dafür richtungsweisend. Für die Situation vor Zuschlagserteilung im Verhandlungsverfahren wird vertreten, dass die Kriterien des Urteils APA Pressetext übertragbar sind und die Möglichkeit von Leistungsänderungen sogar noch restriktiver zu sehen sei als nach Zuschlagserteilung. Nach Ansicht des Autors ist diese Meinung zu streng. Im Verhandlungsverfahren ist die Frage der Zulässigkeit von Leistungsänderungen anders zu beurteilen als nach Zuschlagserteilung, und entgegen der derzeitigen Meinung wären im Verhandlungsverfahren Leistungsänderungen sogar großzügiger zuzulassen als nach Zuschlagserteilung. Darüber hinaus hat es der Auftraggeber selbst in der Hand, das zulässige Ausmaß von Leistungsänderungen festzulegen, sowohl für das Verhandlungsverfahren als auch für spätere Vertragsänderungen.
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien