Die Abgrenzung Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaften von bloßen Auftragsverhältnissen

Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2013
    S.278-282
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB

EuGH, Urteil vom 29. November 2012 - Rs. C-182/11, C-183/11, EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - Rs. C-159/11

Abstract
Der Autor setzt sich mit den Anforderungen an eine vergaberechtsfreie Inhouse-Konstellation oder interkommunale Kooperation auseinander. Anlass bieten die aktuellen Entscheidungen "Econord SpA" und "Lecce" des EuGH. In der ersten Entscheidung ging es um die Frage, ob eine nur geringfügige Beteiligung am Kapital einer gemeinsamen Gesellschaft ausreicht, um eine Kontrolle nach den Teckal-Kriterien anzunehmen. Bei der zweiten Entscheidung lehnte der EuGH eine vergaberechtsfreie Kooperation ab, weil die öffentlichen Auftraggeber keine ihnen gemeinsam obliegende Aufgabe wahrgenommen haben. Der Autor unternimmt den Versuch, eine gemeinsame Grundlage für die Beurteilung aller Inhouse- und Kooperations-Konstellationen zu schaffen. Er plädiert hierzu für eine Abkehr vom Begriff der "Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle". Die Beurteilung solle stattdessen am Begriff des "Unternehmens" ansetzten. Inhouse-fähige Gesellschaften wären dann – ebenso wie die Partner einer öffentlichen Kooperation, bei welcher jeder Partner eine ihm selbst obliegende öffentliche Aufgabe wahrnimmt – keine "Unternehmen" im funktionalen europarechtlichen Sinne, wenn deren Anteilseigner ausgewogen – nach Köpfen oder nach dem Umfang der jeweils übertragenen Aufgabe – an der Funktionsgesellschaft beteiligt sind.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf