Unkalkulierbares Rechtsschutz-Risiko

Kosten des Nachprüfungsverfahrens kaum vorhersehbar - Der aktuelle Fall
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2012
    S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 50 Abs. 2 GKG

BGH, Beschluss v. 19.07.2011 – X ZB 4/10, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.02.2013 - VII-Verg 28/12, OLG Koblenz, Beschluss v. 31.05.2012 - 1 Verg 2/11

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der "gerichtlichen" Seite der Nachprüfungskosten. Der Autor erläutert zunächst das maßgebliche "individuelle wirtschaftliche Interesse" des Antragstellers nach § 50 Abs. 2 GKG. Hierbei legt er die Entscheidungen des OLG Koblenz, Beschluss v. 31.05.2012 - 1 Verg 2/11 sowie des BGH, Beschluss v. 19.07.2011 – X ZB 4/10, zugrunde. Daraufhin diskutiert er die jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.02.2013 - VII-Verg 28/12. Die in dieser Entscheidung unterlegene Antragstellerin hatte zwar lediglich ein begrenztes Interesses am Auftrag, nämlich nur in Bezug auf einen kleinen Teil der ausgeschriebenen Lose. Trotzdem erlegte ihr das Gericht die Kosten, berechnet nach dem Gesamtwert des Auftrags, auf. Der Autor kritisiert diese Vorgehensweise. Er erläutert, dass die Kosten sich nicht danach richten dürften, inwieweit das Vergabeverfahren mit dem Nachprüfungsantrag angefochten worden ist.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn