Strafbarkeit vertikaler Kartellabsprachen für Auftragnehmer und Auftraggeber
Titeldaten
- Heuking, Christian
- BB - Betriebs Berater
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2013
S.1155-1160
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 1 GWB
BGH, Urt. v. 25.07.2012, 2 StR 154/12
Abstract
Der Beitrag erläutert die Konsequenzen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu § 298 StGB für wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen. Da der BGH den Tatbestand kartellrechtsakzessorisch auslegt, seien auch die Strafbarkeitsrisiken gesteigert. De-facto-Vergaben verstießen zwar gegen § 1 GWB, hätten aber durch § 101b GWB eine besondere Rechtsfolgenregelung erfahren, so dass sie nicht unter § 298 StGB fielen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München