Haftung des Architekten und Bauunternehmers

Titeldaten
  • Schmalzl, Max ; Wurm, Christoph; Lauer, Jürgen
  • 6. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2012
    S.XXIII,397
    NJW Praxis, Band 4
  • ISBN 978-3-406-62890-0
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der MonatsInfo 6/2013: Sechs Jahre nach der Vorauflage war es unausweichlich geworden, dieses Praxishandbuch auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bringen, vor allem unter Berücksichtigung der nach der Schuldrechtsreform 2002 ergangenen Entscheidungen. Diese Fortschreibung des Werks ist mit der vorliegenden 6. Auflage erfolgt, in der die Rechtsprechung bis März, teilweise sogar bis Mai 2012, einbezogen ist. Grundlage der Darstellung ist die VOB/B 2009. Für das Gewährleistungs- und Haftungsrecht haben sich seitdem in VOB/B und BGB keine Änderungen ergeben. Der neue Band im Umfang von rund 420 Druckseiten umfasst fünf Hauptteile. Nahezu die Hälfte des Werks nimmt die Darstellung der Systematik des Gewährleistungsrechts nach BGB und VOB/B ein. In elf Paragraphen werden hier die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen, die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen des Bauunternehmers und Architekten sowie die Ansprüche des Bauherrn bei Kündigung des Bauvertrags und bei verzögerter Leistung im Einzelnen dargestellt. Die nächsten Paragraphen behandeln die Vertragsstrafe als besonders praxisrelevantes Instrument zur Absicherung der pünktlichen Fertigstellung des Bauvorhabens, die Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten (§ 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 und § 280 BGB, bisher culpa in contrahendo), wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks (§ 909 BGB), bei Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten und Eigentumsverletzungen durch mangelhafte Werkleistung (§ 823 BGB). Die Haftung des Unternehmers und Architekten aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte, individualvertragliche Vereinbarungen über die Mängelhaftung und die Grenzen der Risikohaftung des Unternehmers erläutern die Verfasser in den abschließenden Paragraphen dieses Teils ihres Handbuchs. Die Haftung des Architekten ist der Gegenstand des zweiten Teils. Auf die Darstellung der geschuldeten Leistung des Architektenvertrags und seine quasi-vertragliche Haftung folgt die eingehende Erörterung seiner Haftung für Planungsmängel, Überwachungsmängel, für Fehler Dritter und sonstige Mängel des Architektenwerks einschließlich der möglichen Haftungsbeschränkungen sowie für sonstige Leistungsstörungen, neben Verzug und Unmöglichkeit vor allem für nicht erbrachte Teilleistungen. Der dritte Teil informiert über den Gesamtschuldnerausgleich der Baubeteiligten, die verschiedenen Gesamtschuldverhältnisse und die Haftungsverteilung. Die gesetzliche und vertragliche Verjährung der Mängelansprüche in allen Einzelheiten schildern die Verfasser im vierten Teil des Handbuchs. Prozessuale Fragen, Ausführungen zur Feststellungsklage und den Möglichkeiten der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Mängelansprüchen im fünften Teil schließen den Band ab.