EuGH präzisiert Anforderungen an interkommunale Kooperationen

Unanwendbarkeit der Gesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit?
Titeldaten
  • Geitel, Oskar Maria
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 12/2013
    S.765-769
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser berichtet über die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.12.2012 (C-159/11, NVwZ 2013, 765 – Azienda Sanitaria Laocale di Lecce [ASL]) auf die Reichweite der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere befasst er sich mit den Folgen für die Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit. Er beschreibt zunächst das Urteil des EuGH, dem er im Ergebnis, aber nicht hinsichtlich der Begründung zustimmt. Sodann überträgt er die Ausführungen des EuGH auf deutsches Recht. Es stehe nach dem EuGH-Urteil fest, dass die deutschen Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit, welche die Gründung von Gemeinschaftseinrichtungen einschränkungslos zulassen, europarechtswidrig seien. Diese seien nicht auf die Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen beschränkt und ließen die Beteiligung Privater zu. Dies habe die Unanwendbarkeit der betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften zur Folge. Sofern die Kriterien der Rechtsprechung des EuGH erfüllt seien, führe dies aber nicht zur Unwirksamkeit bereits geschaffener Einrichtungen. Auch seien europarechtskonforme Neugründungen von gemeinsamen Einrichtungen zumindest nach europäischem Recht weiterhin zulässig.
Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin