EuGH präzisiert Anforderungen an interkommunale Kooperationen

Titeldaten
  • Geitel, Oskar Maria
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2013
    S.765-769
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Aufsatz

Abstract
Geitel berichtet über die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.12.2012 (C-159/11, NVwZ 2013, 765 – Azienda Sanitaria Laocale di Lecce [ASL]) auf die Reichweite der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere befasst er sich mit den Folgen für die Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit.
Geitel beschreibt zunächst das Urteil des EuGH, dem er im Ergebnis, aber nicht hin-sichtlich der Begründung zustimmt. Sodann überträgt Geitel die Ausführungen des EuGH auf deutsches Recht. Es stehe nach dem EuGH-Urteil fest, dass die deutschen Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit, welche die Gründung von Ge-meinschaftseinrichtungen einschränkungslos zulassen, europarechtswidrig seien. Diese seien nicht auf die Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen beschränkt und ließen die Beteiligung Privater zu. Dies habe die Unanwendbarkeit der betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften zur Folge.
Sofern die Kriterien der Rechtsprechung des EuGH erfüllt seien, führe dies aber nicht zur Unwirksamkeit bereits geschaffener Einrichtung. Auch seien europarechtskon-forme Neugründungen von gemeinsamen Einrichtungen zumindest nach europäischem Recht weiterhin zulässig.
Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin