Folgenreiche Familienpolitik

DIe liebe Verwandschaft und das Vergaberecht - Ein atypischer Fall
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  • Noch Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2013
    S.26-28
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Aufsatz

§ 16 VgV

OLG München, B.v. 11.04.2013, Verg 2/13

Abstract
Der Autor nimmt eine Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 – Verg 2/13, zum Anlass, die Problematik der familiären Beziehung zwischen Mitarbeitern von öffentlichen Auftraggebern und Bietern zu erörtern. Dabei geht er auf einen Fall ein, bei dem ein Preisrichter bei einem Preiswettbewerb der Bruder des Bieters war. Die Vergabestelle schließt wegen dieser Verwandtschaft den Bieter aus. Der Ausschluss sei jedoch "Ultima Ratio" und hätte hier nicht erfolgen dürfen. Wenn, dann hätte der Preisrichter gemäß § 16 VgV ausgeschlossen werden müssen. Analog zur Rechtsprechung des EuGH zur Projektantenproblematik sei stets zu prüfen, ob sich das Verwandtschaftsverhältnis im konkreten Fall wettbewerbsverzerrend ausgewirkt habe. Der Autor erläutert, dass der Auftraggeber schnell reagieren sollte, wenn er eine verwandtschaftliche oder geschäftliche Verquickung seiner Mitarbeiter erkennt. Auch dann könne das Verfahren noch sicher zu Ende geführt werden, indem er den Mitarbeiter nicht mehr an Entscheidungen im Verfahren beteilige und dies lückenlos dokumentiere.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg