Ausschreibungspflichten bei Lieferverträgen für Strom und Gas

Titeldaten
  • Donhauser, Christoph
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2013
    S.531-539
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 2 GWB, § 98 Nr. 4 GWB, § 3 SektVO, § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB, § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB, § 100 b Abs. 4 Nr. 4 GWB, Art. 30 Abs. 1 Richtline 2004/17/EG

Abstract
Der Autor fasst die generelle Ausschreibungspflicht bei Lieferverträgen für Strom und Gas zusammen und stellt Überlegungen zu Ausnahmen nach § 3 SektVO, den Grundsätzen zur Inhouse-Vergabe und zur Beschaffung an der Energiebörse an. Eine Bereichsausnahme nach § 3 SektVO wird im Ergebnis abgelehnt, da kein Erstabsatz von Energie vorliege. Nach § 100 Abs. 2 GWB i.V.m. § 100b Abs. 1 und 2 Nr. 3 GWB sei aber die Beschaffung von Energie und Brennstoffen zur Energieerzeugung von der Anwendbarkeit des Vergaberechts ausgenommen, sofern die Beschaffung im Rahmen einer Sektorentätigkeit erfolge. Zwar handele es sich bei Gas nicht um Energie im Wortsinn, sondern um einen Brennstoff, im Ergebnis sei aber die deswegen von Teilen der Literatur vorgenommene Differenzierung vom Gesetzgeber nicht gewollt, so dass diese Ausnahme für Strom und Gas gleichermaßen gelte. Der Autor erläutert die von der Rechtsprechung gebildeten Voraussetzungen zur Inhouse-Vergabe (Kontroll- und Wesentlichkeitskriterium) und führt zur Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf die Bottom-Up-Vergabe aus. Abschließend werden die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer EEX-Börsenbeschaffung für öffentliche Auftraggeber erörtert.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover