Werbung im öffentlichen Raum – die zwei Seiten vertraglicher Regelungen

Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe; Zitzen, Dirk
  • NJOZ - Neue Juristische Online Zeitschrift
  • Heft 28/2013
    S.1161-1167
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Aufsatz

Abstract
Das Thema „Werbung im öffentlichen Raum“ bzw. „Außenwerbung“ wird meist unter dem Aspekt der bauordnungs- und planungsrechtlichen Zulässigkeit abgehandelt. Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag zwar auch mit dieser Frage. Im Zentrum des Beitrags stehen jedoch straßen- und vergaberechtliche Probleme, die beim Abschluss von Werbenutzungsverträgen mit Außenwerbungsunternehmen auftreten können. Straßenrechtlich betrifft das vor allem die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Abschluss derartiger Verträge nach dem Straßenrecht zulässig ist und insbesondere, ob in Folge des Abschlusses eines Werbenutzungsvertrags mit einem bestimmten Anbieter eine Ermessensbindung zulasten anderer Anbieter eintritt. Die Rechtsprechung dazu ist nicht mehr einheitlich. „Vergaberechtlich“ bewerten die Autoren Werbenutzungsverträge grundsätzlich als Dienstleistungskonzession. Eine Beschaffung liege nicht vor, wenn mit der Übertragung des Rechts zur Werbung nicht auch eine Dienstleistung verbunden sei. Sie beschäftigen sich deshalb mit den vom EuGH aufgestellten und von der EU-Kommission in einer entsprechenden Mitteilung aus dem Jahre 2006 zusammengefassten primärrechtlichen Voraussetzungen des Abschlusses von Dienstleistungskonzessionen. Zutreffend weisen sie darauf hin, dass allerdings im Einzelfall zu prüfen ist, ob der betreffende Vertrag überhaupt binnenmarktrelevant ist.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin