Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 101b GWB

Titeldaten
  • Shirvani, Fardad
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2013
    S.669-678
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB, Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2007/66/EG, Art. 2 Richtlinie 2007/66/EG, Art. 2a Richtlinie 2007/66/EG, Art. 2d Richtlinie 2007/66/EG, Art. 2e Richtlinie 2007/66/EG, Art. 3 Richtlinie 2007/66/EG, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, § 101b Abs. 2 GWB, § 101 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Abstract
Der Autor untersucht die nationale Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG, wie sie mit § 101b GWB durch den deutschen Gesetzgeber im Rahmen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2009 verabschiedet wurde. Er gibt Auslegungshinweise zu § 101b GWB, die sich aus der Richtlinie ergäben und weist auf Divergenzen zwischen nationaler und europäischer Regelung hin. Dies betreffe u.a. die im nationalen Recht fehlende Befugnis der Vergabekammer, von einer Unwirksamkeitsfeststellung abzusehen, die nach Unionsrecht erforderliche weitere Differenzierung nach der Art des Rechtsverstoßes bei Anwendung der 30-Tage-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB sowie die Unanwendbarkeit dieser Frist bei Kenntnis von der Unzulässigkeit der Direktvergabe. Der Autor schließt mit Empfehlungen zur Neuregelung, die zur Herstellung der Richtlinienkonformität erforderlich seien.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover