Titeldaten
- Kunde, Martin
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 9/2013
S.55-558
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB
OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.07.2011 – VII-Verg 39/11, EuGH, Urt. v. 19.06.2013 – C-386/11
Abstract
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem kürzlich ergangenen Urteil des EuGH zur Vergaberechtspflicht öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen. Auf eine Vorlagefrage des OLG Düsseldorf (06.07.2011 – VII-Verg 39/11) hat der EuGH (19.06.2013 – C-386/11) entschieden, dass eine „delegierende“ öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Zweckvereinbarung) zwischen zwei Kommunen jedenfalls dann ein dem Vergaberecht unterfallender öffentlicher Auftrag ist, wenn die Vereinbarung nicht die Wahrnehmung einer gemeinsamen Gemeinwohlaufgabe betrifft und der die Aufgabe in die eigene Zuständigkeit übernehmenden Stelle in der Vereinbarung das Recht eingeräumt wird, sich für die Aufgabenwahrnehmung privater Dritter zu bedienen. Nach anfänglicher Darstellung des Sachverhaltes geht der Autor anschließend zu näheren Erläuterungen und Kritik über. Letztendlich bleibe der EuGH im Rahmen der eigenen Vorgaben vorhergehender Urteile und lasse keinen Zweifel daran, dass innerstaatliches Organisationsrecht keinen Ausweg aus dem europäischen Vergaberecht biete.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin