The Liability of EU Institutions for Breach of Procurement Rules

Titeldaten
  • Caranta, Roberto
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2013
    S.238-247
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Aufsatz

Abstract
Der Autor untersucht inwieweit EU-Institutionen für Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften zur Haftung herangezogen werden. Nach seiner Auffassung sei die Rechtsprechung in ihren Entscheidungen sehr zurückhaltend, wenn Schadensersatzansprüche gegen die EU-Institutionen geltend gemacht werden. Einleitend wird ein kurzer Überblick über die Haftungsregelungen für EU-Einrichtungen gegeben. Die Schwierigkeit die EU-Institutionen haften zu lassen wird anhand zweier Fälle aus dem Wettbewerbsrecht illustriert. Im Anschluss wird auf einige EuGH Entscheidungen zur Verletzung von vergaberechtlichen Regelungen eingegangen, bei denen es um die Haftung EU-Institutionen eine Rolle spielte. Im Ergebnis sei es sehr schwierig Schadensersatz von EU-Institutionen zu erlangen, da der EuGH diesen einen weiten Ermessenspielraum bei ihren Handlungen einräumt und es daher oft bereits an der Rechtsverletzung fehle oder der Nachweis der Kausalität zwischen Rechtsverletzung und Schaden nicht nachgewiesen sei.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg