In-house-Vergabe öffentlicher Aufträge an gemeinsame Einrichtungen der Sozialversiherungsträger

Zu den Folgen der Entscheidung des EuGH in der Rs- Econord
Titeldaten
  • Forst, Gerrit
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 9/2013
    S.350-357
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des EuGH Urteils vom 29.11.2012 – C182/11 auf die vergaberechtliche Beurteilung von Kooperationen im Bereich der Sozialversicherungsträger. Zunächst stellt er die im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine zulässige In-house Vergabe dar. Anschließend skizziert er die Entscheidung des Gerichts zur Ausgestaltung des Kontrollkriteriums. Er stellt fest, dass das Gericht an dem Kontroll- und dem Tätigkeitskriterium festhält. Neu sei jedoch, dass das Kontrollkriterium schon dann fehle, wenn eine mehrheitlich beteiligte dominate Stelle die Kontrolle allein ausübt. Abschließend nimmt er die Auswirkungen des Urteils auf Kooperationen von Sozialversicherungsträgen in den Fokus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die erforderliche Kontrolle von gemeinsamen Einrichtungen von Sozialversicherungsträgern gesellschaftsrechtlich vermittelt sein muss. Kontrollkonzepte aus dem Arbeit-, Kapital-, oder Bilanzrecht reichen hierfür nicht aus. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft komme aufgrund der Weisungsunabhängikeit der Geschäftsführung nicht in Betracht. Anders verhalte es sich mit der GmbH. Hier müsse jedoch durch ausreichende Beteiligungen und Nebenabreden sichergestellt werden, dass auch Minderheitsgesellschafter ausreichend Einfluss auf die Geschäftsführung haben. Hierzu sein eigne sich ein Vetorecht.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin