Das Vergaberecht als Vorfrage in anderen Rechtsgebieten

Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2013
    S.601-608
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 I AEUV; § 44 BHO / LHO i.V.m. ANBest; §§ 49, 49a VwVfG

BVerwG, Urt. v. 30.01.2013, DVBl. 2013, 863

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Untersuchung und dem wertenden Vergleich der rechtstechnischen Methoden, mit denen das Vergaberecht, insbesondere die Beachtung vergaberechtlicher Pflichten, in andere Rechtsgebiete transferiert wird. Am Beispiel des Transfers in das EU-Beihilferecht, das Recht der öffentlichen Abgaben und das Zuwendungsrecht werden die erheblichen Unterschiede der Anknüpfungssysteme herausgearbeitet. Ausgehend von den Primärzwecken des Vergaberechts und der jeweiligen ratio legis der Rezeption in den genannten Rechtsgebieten fällt die Beurteilung der jeweiligen Anknüpfungsrationalität äußert unterschiedlich aus. Nur hinsichtlich des EU-Beihilferechts wird der Anknüpfung an das Vergaberecht unter Bezugnahme auf die Kommissionsmitteilung "über die Anwendung der Beihilfevorschriften der EU auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI" methodische Angemessenheit und inhaltliche Sachgerechtigkeit bescheinigt. Dagegen äußert der Autor deutliche Kritik an der formell- und materiell-rechtlichen Anknüpfung im Recht der öffentlichen Abgaben und im Zuwendungsrecht. Während diese im Abgabenrecht durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer letztlich nicht begründeten Großzügigkeit zugunsten der Abgaben erhebenden Körperschaften gekennzeichnet sei, schieße die Bindung der privaten Empfänger von Zuwendungen der öffentlichen Hand an das komplette Pflichtenprogramm der Vergabe- und Vertragsordnungen weit über das erforderliche Maß bis hin zu einer Gefährdung der Zwecke öffentlicher Investitionsförderung hinaus.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main