Theorie und Praxis der Hilfsmittelversorgung stimmen nicht immer überein

BVMed-Sozialrechtstag am 18. Juni 2013 in Berlin
Titeldaten
  • Beeres, Manfred
  • RDG - Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
  • 2013
    S.260-261
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Aufsatz

Abstract
In seinem Beitrag berichtet der Verfasser über den vom Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) am 13.06.2013 in Berlin veranstalteten Sozialrechtstag. Hier kommen regelmäßig Hilfsmittelleistungserbringer und -hersteller sowie Krankenkassen zusammen, um zu diskutieren, wie ein qualitätsgesicherter Wettbewerb im Hilfsmittelbereich sichergestellt werden kann. Daniele Piossek (Leiterin des Referates Krankenversicherung beim BVMed) erläuterte zu Beginn der Veranstaltung Bereiche, in denen es durch die Krankenkassen zu Umsetzungs- und Auslegungsproblemen im Bereich der Hilfsmittelversorgung gekommen sei. Dr. Oliver Esch (Fachanwalt für öffentliches Wirtschafts- und Vergaberecht) informierte über den aktuellen Stand bei Ausschreibungen nach § 127 Abs. 1 SGB V und die geplanten europäischen Richtlinien zum Konzessions- und Vergaberecht. Peter Hartmann (Fachanwalt für Medizinrecht) zeigte Fälle auf, die aus seiner Sicht eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht von Krankenkassen erkennen lassen. Dr. Markus Platzold (Rechtsanwalt) erörterte die Rechtslage zur Beauftragung externer Hilfsmittelberater durch die Krankenkassen. Jörg Hackstein (Rechtsanwalt) referierte über das Spannungsverhältnis zwischen der Therapiehoheit des Arztes und dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Schließlich erörterte Martina Heil (Rechtsanwältin) zulässige und unzulässige Formen der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten im Rahmen des § 128 SGB V.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin